Zu den Äusserungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung,
Mechthild Dyckmans (FDP), zum bundeseinheitlichen
Nichtraucherschutz erklärt die zuständige Berichterstatterin
der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
Der Bund muss von seiner Gesetzgebungskompetenz im
Gesundheitsschutz oder im Arbeitsschutz Gebrauch machen, um
einen einheitlichen Nichtraucherschutz in Deutschland zu
schaffen. Es gibt keinen ernst zu nehmenden Zweifel daran, dass
dies verfassungsgemäss wäre.
Die Tabaklobby hat bereits in der Vergangenheit versucht, mit
dem unsinnigen Argument der Verfassungswidrigkeit ein
Bundesgesetz zu verhindern. Dyckmans versucht nun selbst den
Eindruck zu erwecken, der Bund würde mit der
Arbeitsstättenverordnung in die Länderkompetenzen eingreifen.
Dies ist falsch. Das Ziel der überparteilichen Initiative im
Deutschen Bundestag ist eine einheitliche Schutzregelung für
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - nicht nur in der
Gastronomie. Ein solches Gesetz greift nicht in die
Gesetzgebungskompetenz der Länder ein.
Frau Dyckmans kritisiert zu Recht die vielen Ausnahmen in den
Nichtraucherschutzregeln der Bundesländer. Daher sollte sie
sich im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für
deren bundesweit einheitlichen Schutz am Arbeitsplatz einsetzen.
Wir würden uns freuen, wenn sie die interfraktionelle
Initiative im Deutschen Bundestag tatkräftig unterstützen
würde. Wir laden sie herzlich dazu ein.